berufsausbildungsassistenz logounterstützt Jugendliche mit Behinderung bzw. anderen Vermittlungshemmnissen bei der betrieblichen Ausbildung, begleitet die Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule und sichert damit nachhaltig diesen Ausbildungsweg ab.

Berufsausbildungsassistenz – Was ist das?

  • Die Integrative Berufsausbildung bringt neue Chancen für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und Unternehmen.
  • Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die Berufsausbildungsassistenz maßgeschneiderte Unterstützungsangebote für eine Qualifizierung im Rahmen der Lehre.
  • Die Unterstützung der Berufsausbildungsassistenz ermöglicht den Jugendlichen einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre oder Teilqualifizierung.

Berufsausbildungsassistenz können Jugendliche im Rahmen einer Integrativen Berufsausbildung in Anspruch nehmen, die entweder

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten,
  • keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss aufweisen,
  • eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes aufweisen, oder
  • auf Grund der persönlichen Vermittlungshindernisse keine Lehrstelle fanden bzw. die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnisvermitteln konnte.

Wer sind die Partner/Innen?

Voraussetzungen für eine Integrative Berufsausbildung sind eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices und des Bundessozialamts zur Zielgruppenzugehörigkeit, sowie eine Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durch das Clearing oder Jugendcoaching.
Die Leistungen der BAS können nicht nur im Bereich der gewerblichen Berufe, sondern auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden.

Wie läuft die Berufsausbildungsassistenz ab?

Für die Jugendlichen gibt es zwei Möglichkeiten der Integrativen Berufsausbildung:

  • eine verlängerte Lehre (um ein bis max. zwei Jahre) oder
  • eine Teilqualifizierung.

Dabei werden in einem eigenen Ausbildungs- bzw. Lehrvertrag die Dauer und die Inhalte der Teilqualifizierung festgelegt.

Bei der verlängerten Lehre ist der Besuch der Berufsschule Pflicht, wobei auch im Rahmen der Teilqualifizierung in der Regel an der erfolgreichen dualen Ausbildung, also auch am Besuch der Berufsschule, festgehalten wird.

Die Jugendlichen werden während der gesamten Ausbildungszeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt.
Deren Engagement beginnt spätestens beim Abschluss des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrages, bei dem die BAS die Formalitäten in der Abwicklung übernimmt und somit die Firmen entlastet.

Während der Ausbildung wird auf regelmäßigen Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule geachtet, um etwaige auftretende Probleme oder Schwierigkeiten bereits frühzeitig wahrnehmen und beheben zu können. So ist gewährleistet, dass die BAS in Krisenzeiten vor Ort ist und den Betrieb unterstützt.

Die Berufsausbildungsassistenz hilft den Auszubildenden auch bei der Bewältigung des Erlernens der Ausbildungsinhalte durch Organisation von Lernhilfen vor und während des Berufsschulbesuches. Im Bedarfsfall bindet die BAS zusätzlich Jobcoaches ein, die im Betrieb die Ausbildner und Ausbildnerinnen vor Ort unterstützen.

In der kritischen Phase des Ausbildungsabschlusses übernimmt die BAS die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die Organisation der Abschlussprüfung bei einer Teilqualifizierung.