jobcoaching logoist eine besonders intensive Maßnahme der Beruflichen Assistenz. Hier wird direkt am Arbeitsplatz gefördert, einzelne Arbeitsschritte können trainiert werden. Es geht weiters um die Sensibilisierung der KollegInnen und die tatkräftige Unterstützung bei der sozialen Integration in den Betrieb.

Warum Jobcoaching?

Jobcoaching bietet direkte, individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz. Das Ziel ist die optimale und nachhaltige Inklusion von Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung im Berufsleben. Dabei werden die fachlichen, kommunikativen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefördert, damit sie die gestellten Anforderungen dauerhaft selbstständig erfüllen können.


Zusätzlich werden Betriebe bzw. Kollegen und Kolleginnen bezüglich der Bedürfnisse von behinderten/beeinträchtigen Personen sensibilisiert.
Mit dem Jobcoaching ist eine besonders intensive Maßnahme der Beruflichen Assistenz etabliert worden. Besonders Menschen mit Lernbehinderung benötigen diese. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und kostenlos. Die Jobcoachingteams arbeiten beratend, begleitend und unterstützend. Sie sollen Frauen und Männer mit Beeinträchtigung zur selbstständigen Bewältigung ihres Arbeitsalltags befähigen.

Das Dienstleistungsangebot Jobcoaching richtet sich in erster Linie an:
• Menschen mit Behinderung/Erkrankung und einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % (Nachweis: z.B. Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der Begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bzw. nach den Behindertengesetzen der Länder),
• junge Männer und Frauen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Nachweis z.B. Bezug der erhöhten Familienhilfe) und
• Betriebe und Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen bzw. bereit sind, diese einzustellen.
Auch Menschen mit Behinderung/Erkrankung und einem Grad der Behinderung von mindestens 30%, bei denen es Schwierigkeiten oder Unsicherheiten im Arbeitsalltag gibt und die in Gefahr sind, den Arbeitsplatz zu verlieren oder die Unterstützung zu Beginn eines Dienstverhältnisses benötigen, werden durch das Jobcoaching unterstützt.

Was wird angeboten?

Angebot für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen:
• Begleitung ab dem ersten Tag des Dienstverhältnisses für maximal 6 Monate
• Unterstützung in der schwierigen Zeit der Einarbeitungs-/Umschulungsphase
• Unterstützung bei örtlicher und räumlicher Orientierung
• Beratung in Krisen und Hilfestellung bei organisatorischen Problemen
• Unterstützung bei der Stärkung der persönlichen Kommunikationsfähigkeit
• Unterstützung zu mehr Selbstständigkeit im Beruf.

Angebot für Unternehmen/Betriebe:
• Information über eventuell nötige Hilfsmittel
• Information über Maßnahmen für die Anstellung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Behinderung
• Aufklärung des Betriebes über das Leistungspotenzial der Zielgruppe
• Hilfestellung im Betrieb, um die langfristige und nachhaltige Gleichstellung von behinderten Menschen zu sichern
• Information über Förderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen
• Sensibilisierung im Unternehmen.

Wie läuft Jobcoaching ab?

Vor Beginn des Jobcoaching werden Abläufe und Anforderungen am konkreten Arbeitsplatz in Absprache mit den Dienstgebern und Dienstgeberinnen geklärt.
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin wird durch das Jobcoaching am Arbeitsplatz in seine bzw. ihre Aufgaben eingeschult und bei den konkreten Tätigkeiten angeleitet.
Die Dauer der Einschulung wird mit dem Betrieb individuell vereinbart und kann sich auf bis zu 6 Monate erstrecken. Dies gilt auch für bestehende Dienstverhältnisse, bei denen eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit oder eine Umschulung erforderlich ist. Auch bei sonstigen Schwierigkeiten bzw. Unsicherheiten stehen die Jobcoaches unterstützend zur Seite.

Jobcoaching läuft grundsätzlich in 3 Phasen ab:

In Phase 1 erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Klienten bzw. der Klientin, mit dem Betrieb sowie relevanten Institutionen und Beratungsstellen. Es wird eine Problemanalyse durchgeführt und es erfolgt die Auftragsklärung bzw. die Zielvereinbarung. Diese wird mit dem Klienten bzw. der Klientin und dem Betrieb abgeschlossen.

In Phase 2
erfolgt das Kennenlernen des Klienten bzw. der Klientin und dessen bzw. deren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Weiters erfolgt das Kennenlernen des Arbeitsumfelds, der Aufgabenfelder des Klienten oder der Klientin, der relevanten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb und des relevanten Umfeldes bzw. relevanter Personen im privaten Bereich.
Um herauszufinden, welche Probleme aufgrund der behinderungsspezifischen Einschränkung bzw. Leistungsfähigkeit des Klienten oder der Klientin und den Anforderungen des Arbeitsplatzes bestehen, wird eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt (Arbeitsabläufe, Adaptierung des Arbeitsplatzes, Zeitablauf, Wegdiagramm, Effizienz, usw.).
Danach werden Problemlösungsstrategien erarbeitet und umgesetzt (Anleitung, Schulung – Training, ...). Die individuellen Bedürfnisse des Klienten bzw. der Klientin und des Betriebes werden dabei berücksichtigt.
Die Wirksamkeit der erarbeiteten Lösungsmodelle/Maßnahmen bzw. regelmäßige Reflexionsgespräche im betrieblichen Umfeld sind wichtiger Bestandteil dieser Phase.
Die Begleitung in Phase 2 wird beendet, sobald sich die Situation am Arbeitsplatz stabilisiert hat.

In Phase 3
wird die Zielerreichung unter Beteiligung des Klienten bzw.der Klientin, der Firmenleitung und eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin im Betrieb überprüft (Wurden die zu Beginn vereinbarten Ziele erreicht? Welche relevanten Informationen werden noch benötigt? Wann kann/soll das Jobcoaching wieder kontaktiert werden?).
Das Treffen von Vereinbarungen mit dem zuständigen Mitarbeiter oder der zuständigen Mitarbeiterin (anlassbezogene Kontakte im Sinne von Prävention) bildet den Abschluss des Jobcoaching Prozesses.
Für eine erfolgreiche Inklusion am Arbeitsmarkt ist eine intensive Zusammenarbeit mit Behörden und anderen institutionellen Einrichtungen (wie z.B. dem regionalen Arbeitsmarktservice, der jeweiligen Berufsschule, etc.) sowie den Wirtschaftsbetrieben in der jeweiligen Region unerlässlich.

... PROBLEMANALYSE, BEGLEITUNG UND NACHHALTIGKEIT