Familienentlastungsdienst

WAS bedeutet Familienentlastung?

Familienentlastung hat zum Ziel, den Menschen mit Behinderung im gewohnten familiären Umfeld zu unterstützen und zu begleiten. Die Eltern/Angehörigen erfahren dadurch eine Entlastung und können etwas Zeit für sich selbst finden.

Maßnahmen und Ziele

  • Unterstützung im Bereich der Körperpflege
  • medizinische/therapeutische Unterstützung (zB Hilfestellung bei der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung, Massagen, basale Stimulation, Übungen zur Körperwahrnehmung, musikalische bzw. rhythmische Unterstützung usw.)
  • Unterstützung bei der Ernährung (dieser Bereich umfasst die Hilfe beim Essen und Trinken bis zur Zubereitung des Essens)
  • Aktivitäten im Haus (zB. pädagogische Hilfestellung beim Lernen bzw. Hausaufgaben, spielen, lesen/vorlesen, singen/musizieren, kreatives Gestalten)
  • Aktivitäten außer Haus (zB. spazieren gehen, Theater- oder Kinobesuch, Rad fahren, Schwimmen und andere Freizeitaktivitäten nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten)
  • Fördern von neuen und Erhalten von bereits erworbenen Fähigkeiten

 

Antragstellung + Kosten

Familienentlastung ist eine Dienstleistung nach dem Steirischen Behindertengesetz 2004 und kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich.

Wenn der Antrag auf Familienentlastung für eine bestimmte Stundenzahl pro Kalenderjahr genehmigt worden ist, werden von der Behindertenhilfe in der Regel 90 Prozent der Kosten übernommen. Der Restbetrag ist in Form eines Selbstbehaltes zu finanzieren. Pro Betreuungseinheit ist mit rund Euro 3,- Selbstbehalt zu kalkulieren.

Sie können den Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz hier downloaden:



oder alternativ vom Sozialserver des Landes Steiermark
http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10175947/5361/