arbeitsassistenz logoist das zentrale Instrument der Beruflichen Assistenzen in Österreich. Die Trägereinrichtungen arbeiten entweder im Sinne eines regionalen Angebots für alle Behinderungsformen und decken damit den Bedarf in einem definierten Einzugsbereich ab (vor allem in den Flächenbundesländern) oder stehen – besonders spezialisiert (vor allem im städtischen Raum) – bestimmten Zielgruppen (z.B. Menschen mit Sinnesbehinderung oder psychischen Erkrankungen) zur Verfügung.

Ein Schwerpunkt der Arbeitsassistenz liegt auch in der Begleitung der beruflichen Erstintegration von Jugendlichen mit Behinderung. Die Dienstleistung Arbeitsassistenz reicht von der gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten vorgenommenen Situationsanalyse und Einschätzung zu den individuellen beruflichen Möglichkeiten, über die Begleitung der Arbeitssuche bis hin zu einer Unterstützung in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses. Eine zweite zentrale Funktion der Arbeitsassistenz ist die Krisenintervention zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes.

Je nach Alter unterscheiden wir zwischen der
Arbeitsassistenz für Jugendliche (15 bis 24 Jahre)
und der
Arbeitsassistenz für Erwachsene (ab 25 Jahre)

Diese Unterscheidung nach Altersgruppen ist sinnvoll und zweckmäßig, da sich die Bedürfnisse und Voraussetzungen in der beruflichen Integration in den beiden Zielgruppen in der Regel unterscheiden. Für Jugendliche geht es in der Regel um den erstmaligen Einstieg ins Berufsleben, meist in Form einer integrativen Lehrausbildung.
Erwachsene Personen haben meist schon Berufserfahrung, wollen in der Regel wieder in den Beruf einsteigen bzw. benötigt diese Personengruppe Unterstützung bei der Erhaltung eines Arbeitsplatzes.

Die Zielgruppe:

Das Dienstleistungsangebot der Arbeitsassistenz richtet sich in gleicher Weise an jugendliche und erwachsene Personen - wie folgt:

  • Menschen mit Behinderung/Erkrankung, die erwerbstätig sind oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % (Nachweis: z.B. Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der Begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bzw. nach den Behindertengesetzen der Länder)
  • Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit Lernbehinderung oder mit sozialer und emotionaler Beeinträchtigung bis zum 24. Lebensjahr
  • Betriebe und Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen bzw. bereit sind, diese einzustellen.
  • Auch Menschen mit Behinderung/Erkrankung und einem Grad der Behinderung von mindestens 30 % können die Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen, wenn sie ohne diese Unterstützung einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können.

Das Angebot:

Unterstützende Maßnahmen für Klienten und Klientinnen

  • bei der Arbeitsplatz- oder Lehrstellensuche und in der Einarbeitungsphase;
  • zur Abklärung der beruflichen Perspektiven und Aufzeigen von Alternativen;
  • zur Erarbeitung von konstruktiven Lösungen und Bewältigung von Krisen;
  • zur Sicherung des Arbeitsplatzes;
  • zur langfristigen beruflichen (Re)Integration, gesundheitlichen (Re)Habilitation und/oder Existenzsicherung.

Angebote für Unternehmen/Betriebe:

  • Information über rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung/Erkrankung
  • Innerbetriebliche Sensibilisierung aller Beteiligten für das Thema Behinderung/Erkrankung und Beratung für eine gute Zusammenarbeit am Arbeitsplatz
  • Beratung bei der individuellen Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Unterstützung bei der Suche und Einstellung geeigneter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Zielgruppe
  • Vermittler- bzw. Vermittlerinnenrolle im Unternehmen.

Wie läuft Arbeitsassistenz ab?

Der erste Kontakt findet telefonisch oder persönlich durch die betreffende Person selbst oder eine Begleit- und/oder Bezugsperson mit qualifiziertem Fachpersonal statt.

In weiterer Folge kommt es zum Erstgespräch, in dem eine erste Abklärung hinsichtlich der vorliegenden Problematik und eine Entscheidung über die Aufnahme in die Beratung oder Begleitung bzw. eine Weiterverweisung an andere unterstützende Maßnahmen durch die Arbeitsassistenz erfolgt.

Ist die Zugehörigkeit zur Zielgruppe festgestellt, folgt die Abklärungsphase. Die in diesem Bereich gewährten Dienstleistungen können eine soziale und berufliche Anamnese, die Erarbeitung eines Begleitungsziels, die Aufnahme eines Kontakts mit dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin, die Erstellung eines Neigungs- und Eignungsprofils und anderes mehr beinhalten.

Sollte dieser Klärungsprozess nicht in die Arbeitsplatzsuche oder -sicherung übergehen, können alternative Möglichkeiten empfohlen und in die Wege geleitet werden – etwa einen Pensionsantrag, ein Arbeitstraining oder weitere Qualifizierungsmaßnahmen.
Geht es schließlich um die Erlangung eines konkreten Arbeitsplatzes, wird Unterstützung bei der aktiven Arbeitsplatzsuche geboten und werden Betriebe entsprechend beraten. Die Arbeitsassistenz steht dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin auch in der Einarbeitungszeit (bis zu 3 Monate) zur Verfügung.

Wenn ein Arbeitsplatzverlust droht, bietet die Arbeitsassistenz ebenfalls ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot an. Sie nimmt bei Bedarf Kontakt zu den Betrieben auf und vermittelt in Gesprächen mit Vorgesetzten sowie den Kollegen und Kolleginnen. In konkreten Fällen arbeitet die Arbeitsassistenz auch mit medizinischen Diensten, sozialen Einrichtungen und anderen Organisationen zusammen.

Das Konzept der Arbeitsassistenz

verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
• Sicherung/Erhaltung eines Arbeitsplatzes (präventive Funktion)
• Unterstützung bei der Suche und Erlangung eines Arbeitsplatzes (integrative Funktion)
• zentrale Ansprache für benachteiligte Arbeitsuchende, Arbeitnehmende, Dienstgebende, Vorgesetzte, Kollegen und Kolleginnen usw. (kommunikative Funktion)

Besondere Merkmale der Arbeitsassistenz:

• Klient/Klientin, Betrieb und Umfeld werden immer mit einbezogen
• Menschen mit Behinderung und deren Dienstgeber und Dienstgeberinnen erhalten eine laufende Unterstützung und Begleitung im Arbeitsleben und Krisenintervention
• Koordinierende Funktion im privaten Lebensraum der Klienten und Klientinnen
• Mobilisieren der sozialen Unterstützung bei der Problembewältigung

Ein wichtiger Teil dieser Dienstleistung ist daher neben der Beratung und Betreuung auch das Kontakthalten mit Behörden, fördernden Stellen und anderen Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen, sowie bei Bedarf auch medizinischen Institutionen.
Die Arbeitsassistenz beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit – sowohl seitens der/des Klientin/Klienten als auch des Unternehmens.