Freizeitassistenz

WAS bedeutet Freizeitassistenz?

Freizeitassistenz unterstützt dabei, den Alltag durch verschiedenste Aktivitäten bunter zu gestalten, neue Freunde und Gesellschaft zu finden – Freizeitassistenz steht unter dem Motto: Raus aus dem Alltag, rein ins "Vergnügen".

Maßnahmen und Ziele

  • Kennenlernen verschiedenster Freizeitangebote
  • Ausloten der eigenen Interessen und Strategien entwickeln, diese ins eigene Leben zu integrieren
  • Förderung der Eigenständigkeit im Bereich der aktiven Freizeitgestaltung und das Entdecken von individuellen Fähigkeiten und Begabungen
  • Freizeitassistenz kann zum Beispiel bedeuten:
  • Besuch von Verantstaltungen verschiedenster Art in den Bereichen Sport, Kunst, Musik usw.
  • Freizeitassistenz kann, wenn erwünscht, beim Prozess der Ablösung vom Elternhaus unterstützen
  • durch all diese Maßnahmen soll die gesellschaftliche Integration erreicht werden
  • man unterscheidet in der Freizeitassistenz zwischen der sogenannten individuellen Freizeitassistenz mit Einzelbegleitung und der Assistenz in Kleingruppen mit gemeinsamen Aktivitäten im größeren Rahmen

Antragstellung + Kosten

Freizeitassistenz ist eine Dienstleistung nach dem Steirischen Behindertengesetz 2004 und kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Bei der Anstragstellung sind wir gerne behilflich.

Wenn der Antrag auf Freizeitassistenz für eine bestimmte Stundenzahl pro Kalenderjahr genehmigt worden ist, werden von der Behindertenhilfe in der Regel 90 Prozent der Kosten übernommen. Der Rest der Kosten ist in Form eines Selbstbehaltes zu finanzieren. Pro Betreuungseinheit ist mit rund Euro 3,- als Selbstbehalt zu kalkulieren.

 

Sie können den Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz hier downloaden:



oder alternativ vom Sozialserver des Landes Steiermark http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10175947/5361/