Wohnassistenz

WAS bedeutet Wohnassistenz?

Wohnassistenz unterstützt und begleitet Jugendliche und Erwachsene, die in ihrer eigenen Wohnung selbstständig leben wollen und können. Wohnassistenz versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe!

Maßnahmen und Ziele

  • Hilfe bei der Wohnungssuche und - einrichtung
  • Begleitung bzw. Information bie Amts- und Behördenwegen
  • Terminvereinbarung, Begleitung und Planung von Arztbesuchen
  • Hilfestellung bei der Führung des eigenen Haushaltes
  • Hilfe in finanziellen Belangen sowie Umgang mit Bank und Finanzamt
  • Beratung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung persönlicher Probleme und Organisation professioneller Hilfeleister
  • Hilfestellung bei der Nutzung von Beratungsmöglichkeiten im finanziellen, rechtlichen und persönlcihen Bereich
  • Umgang mit neuen Medien in lebenspraktischen Belangen (zB. Bankomat, Mobiltelefonie, Internet)
  • Krisenmanagement

 

Antragstellung + Kosten

Wohnassistenz ist eine Dienstleistung nach dem Steirischen Behindertengesetz 2004 und kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Bei der Anstragstellung sind wir gerne behilflich.

Wenn der Antrag auf Wohnassistenz für eine bestimmte Stundenzahl pro Kalenderjahr genehmigt worden ist, werden von der Behindertenhilfe in der Regel 90 Prozent der Kosten übernommen. Der Rest der Kosten ist in Form eines Selbstbehaltes zu finanzieren. Pro Betreuungseinheit ist mit rund Euro 3,- als Selbstbehalt zu kalkulieren.

 

Sie können den Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz hier downloaden:



oder alternativ vom Sozialserver des Landes Steiermark http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10175947/5361/